TV-L Gehaltsrechner 2025
Neue Tarifeinigung für die Länder: Ab Februar 2025 gibt es 5,5% (mindestens 340€) mehr Gehalt. Zusätzlich wurde ein Sockelbetrag von 200€ ab November 2024 vereinbart.
Mit unserem TV-L Rechner können Sie Ihr Gehalt nach Entgeltgruppe und Stufe berechnen – inklusive aller Zulagen und der Jahressonderzahlung. Erfahren Sie, welche Änderungen sich aus der Tariferhöhung 2025 ergeben und wie Sie von der neuen Entgelttabelle 2025 profitieren.
Unser Gehaltsrechner bezieht alle relevanten Tarifinformationen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) ein. Ob Stufenaufstieg, TV-L Eingruppierung oder spezielle Zulagen – bei uns bleiben Sie auf dem Laufenden.
TV-L Länder
Landesbeschäftigte
Entgelttabelle für Beschäftigte der Länder (TV-L)
TV-L SuE
Erzieher & Sozialberufe
Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) der Länder
TV-H
Land Hessen
Entgelttabelle für Beschäftigte des Landes Hessen (TV-H)
Was ist neu in der TV-L Entgelttabelle 2025?
Die TV-L Entgelttabelle 2025 berücksichtigt die neuen Gehaltserhöhungen und den Sockelbetrag von 200€ ab November 2024. Dies bedeutet für die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder eine deutliche Verbesserung der monatlichen Bezüge. Auch Zulagen und Stufenaufstiege werden angepasst.
Viele Beschäftigte suchen nach „TV-L Rechner 2025“, um ihr individuelles Gehalt im Tarifvertrag der Länder zu ermitteln. Dank der automatisierten Berücksichtigung von Steuerklassen, Zulagen und Sonderzahlungen liefert unser Gehaltsrechner verlässliche Ergebnisse. Damit haben Sie eine fundierte Grundlage, um Ihren Stufenaufstieg, mögliche Eingruppierungen oder Tariferhöhungen im Auge zu behalten.
Bereits für 2024 ist ein Sockelbetrag von 200€ vorgesehen, der sich auf das Grundgehalt auswirkt. Ab Februar 2025 kommt dann die 5,5%-Erhöhung (mindestens 340€) hinzu, was insbesondere für Entgeltgruppen im mittleren und unteren Bereich eine überdurchschnittliche Steigerung bedeutet.
Neben dem klassischen TV-L für Landesbeschäftigte bieten wir auch Informationen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sowie für die Krankenpflege (KR). Zudem gibt es für Hessen eine gesonderte TV-H Entgelttabelle, die ebenfalls in unseren Rechnern abgebildet wird.
Häufig gestellte Fragen zum TV-L
Wie wird das Gehalt nach TV-L berechnet?
Das Gehalt nach TV-L setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Dem Grundgehalt entsprechend der Entgeltgruppe und Stufe, möglichen Zulagen (z.B. für Kinder, Schichtarbeit), der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) und ggf. einer Leistungszulage. Ab Februar 2025 gilt eine Erhöhung von 5,5% (mindestens 340€) plus einen Sockelbetrag von 200€ ab November 2024.
Wie funktioniert das Stufensystem im TV-L?
Der TV-L hat 6 Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch: Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2 Jahren, Stufe 4 nach 3 Jahren, Stufe 5 nach 4 Jahren und Stufe 6 nach 5 Jahren in der vorherigen Stufe. Bei besonderen Leistungen kann der Aufstieg beschleunigt werden. In manchen Fällen können Zeiten aus früheren Beschäftigungen angerechnet werden.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?
Die Jahressonderzahlung (oft Weihnachtsgeld genannt) beträgt für die Entgeltgruppen E1-8 95%, E9-11 80%, E12-13 50% und E14-15 35% eines Monatsgehalts. Berechnet wird sie aus dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember.
Gilt der neue Tarifabschluss auch für 2024?
Ja, bereits ab November 2024 wird ein Sockelbetrag von 200€ wirksam. Die große Gehaltserhöhung von 5,5% (mindestens 340€) tritt dann ab Februar 2025 in Kraft. Somit profitieren Sie bereits 2024 von ersten Verbesserungen.
Was ändert sich für Beschäftigte in Teilzeit?
Teilzeitbeschäftigte profitieren prozentual in gleicher Weise von den Erhöhungen wie Vollzeitbeschäftigte. Zulagen und Sonderzahlungen werden anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs berechnet.
Stets aktuelle Berechnungen
Unsere Gehaltsrechner werden laufend an aktuelle Tarifänderungen angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der neuesten Tarifverträge und Steuergesetzgebung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung.
Hinweis: Auch wenn wir uns um größtmögliche Genauigkeit bemühen, können die hier bereitgestellten Informationen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.